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Kühne Rechtsanwälte in Dresden
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Fachartikel

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Nettoeinkommen des

Barunterhaltspflichtigen

Altersstufen in Jahren

(§ 1612 a Abs. 1 BGB)

 
  1. und 2. Kind

0-5

6-11

1.

bis 1.500…

    Weiterlesen...| Erstellt am: 08. Dezember 2014

Eine Trennung vom Ehepartner ist nicht nur ein tiefgreifender Einschnitt in das gewohnte Familienleben, sondern zieht auch finanzielle Veränderungen nach sich. So können sich die dauerhafte Trennung und bestehende Unterhaltspflichten beispielsweise auf die Einkommensteuer auswirken. Hierzu möchten wir Ihnen einige Fragen, die sich häufig stellen, beantworten:

Hat die Trennung vom Ehepartner Auswirkungen auf die Einkommensteuer und die Steuerklassen der Ehegatten?

Der Trennungszeitpunkt spielt vor allem eine Rolle, wenn die Eheleute während ihrer Ehe gemeinsam veranlagt wurden, denn der steuerliche Vorteil der Zusammenveranlagung kann letztmalig nur noch in dem Jahr der Trennung genutzt werden.…

    Weiterlesen...| Erstellt am: 20. November 2014

Die Abrechnung in unserer Kanzlei erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG unterscheidet dabei hinsichtlich der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren die nachfolgenden unterschiedlichen Verfahrensstadien:

1. Erstberatung / Beratung

Die Vorschrift des § 34 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt gegenüber einer Privatperson für die Erstberatung einen Betrag in Höhe von maximal 226,10 EUR inklusive Umsatzsteuer abrechnen kann.
Sind nach der Erstberatung weitere Besprechungstermine notwendig, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, für diese zusätzlichen Beratungsleistungen insgesamt einen Betrag von 297,50 EUR inklusive Umsatzsteuer zu verlangen.
Die Kanzlei Kühne-Rechtsanwälte veranschlagt für die Erstberatung in der Regel einen Pauschalbetrag von 225,00 EUR inklusive Umsatzsteuer. Es erfolgt keine Anrechnung auf weitere Tätigkeiten.

 …

    Weiterlesen...| Erstellt am: 29. Januar 2014

Nach § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern einer Ehe wird angenommen, wenn die Beteiligten seit mindestens einem Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr bilden und auch nicht mehr zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird.

Keine Voraussetzung ist hingegen, dass beide Ehegatten die Scheidung nach einem Jahr wollen. Ausreichend ist vielmehr, wenn die Lebensgemeinschaft seit einem Jahr nicht mehr besteht und ein Ehegatte sich scheiden lassen will.

  1. Muss ich die Trennung beim Gericht anzeigen?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Rechtsvorschriften müssen die Scheidungswilligen in Deutschland die Trennung bei Gericht nicht anzeigen.…

    Weiterlesen...| Erstellt am: 03. Januar 2014

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