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Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle 2017
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) | Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 1 BGB) | Prozent- satz | Bedarfskontroll- betrag (Anm. 6) | ||||||
0 – 5 | 6 – 11 | 12 – 17 | ab 18 | ||||||
Alle Beträge in Euro | |||||||||
1. | bis 1.500 | 342 | 393 | 460 | 527 | 100 | … |
Unterhalt Düssoldorfer Tabelle 2016
Ab dem 01.01.2016 wurden die Unterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle erneut erhöht. Im Einzelnen sind diese nunmehr wie folgt gestaffelt:
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) |
Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 1 BGB) |
||
0 - 5 | 6 - 11 | ||
Alle Beiträge in Euro | |||
1. | bis 1500 | 335 | 384 |
2. | 1.501 - 1.900 | 352 | 404 |
3. | 1.901 - 2.300 | 369 | 423 |
4. | 2.301 - 2.700 | 386 | 442 |
5. | 2.701 - 3.100 | 402 | 461 |
6. | 3.101 - 3.500 | 429 | 492 |
7. | 3.501 - 3.900 | 456 | 523 |
8. | 3.901 - 4.300 | 483 | 553 |
9. | 4.301 - 4.700 | 510 | 584 |
10. | 4.701 - 5.100 | 536 | 615 |
ab 5.101 nach den Umständen des Falles… |
Wann benötigt man einen Erbschein?
Ein Erbschein ist juristisch gesehen ein sogenanntes Legitimationspapier, aus dem hervorgeht, wer als Erbe nach einem Verstorbenen im Rechtsverkehr angesehen werden kann. Dem Erbschein wohnt somit, wie beispielsweise dem Grundbuch, ein sogenannter öffentlicher Glaube inne, d.h. dass Dritte davon ausgehen dürfen, dass diejenige Person, welche im Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, auch tatsächlich der Erbe ist. Sie dürfen somit auf den Inhalt des Erbscheins entsprechend vertrauen. Der öffentliche Glaube greift allerdings dann nicht, wenn dem anderen bekannt ist, dass die im Erbschein ausgewiesene Person nicht Erbe ist oder Kenntnis darüber besteht, dass das Nachlassgericht die Rückgabe des Erbscheins wegen Unrichtigkeit verlangt hat.…
Weiterlesen...| Erstellt am: 07. September 2015Ehevertrag / Scheidungsfolgen-Vereinbarung
Mit dem Zeitpunkt der Eheschließung leben die Beteiligten, soweit sie nichts anderes vereinbaren, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Beendet wird die Zugewinngemeinschaft durch Tod, den vorzeitigen Zugewinnausgleich oder Scheidung. In diesem Zeitpunkt erfolgt dann die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute.
Der Zugewinn ist dabei der Betrag, um den das Endvermögen eines jeden Ehegatten, sein Anfangsvermögen übersteigt. Dabei ist für das Anfangsvermögen der Hochzeitstag maßgebend und für das Endvermögen der Tag, an welchem dem anderen Ehegatten durch das Gericht der Scheidungsantrag zugestellt wurde.
Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, so kann derjenige mit dem geringeren Zugewinn von dem anderen Ehegatten den sog. Zugewinnausgleich beanspruchen. Hierbei handelt es sich um einen reinen Geldanspruch.…
Weiterlesen...| Erstellt am: 16. Januar 2015Unterkategorien
Artikel Erbrecht
Beiträge zum Erbrecht...
Artikel Familienrecht
Beiträge zum Familienrecht...
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