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Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Erbrechts spezielle und sehr umfangreiche Kenntnisse hat.

Der Titel des Fachanwaltes für Erbrecht wird von der örtlichen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Umgangssprachlich bezeichnet man den Erwerb des Titels auch als „drittes Staatsexamen“.

Voraussetzungen für die Verleihung sind, dass der Anwalt zum einen seine besonderen Kenntnisse durch den Nachweis von praktischen Fällen im Erbrecht und zum anderen durch eine erhebliche Anzahl von Fortbildungsstunden und einer Abschlussprüfung nachgewiesen hat.

Darüber hinaus können die Rechtsanwaltskammern nach Ermessen ein Prüfungsgespräch zur Klärung der erforderlichen besonderen Kenntnisse im Erbrecht fordern.

In Sachsen sind mit Stand 2013 insgesamt 4.765 Anwälte zugelassen wovon nur 22 Fachanwälte für das Fachgebiet Erbrecht sind. Die Gesamtzahlt der zugelassenen Anwälte in Deutschland liegt 2012 bei knapp 160.000. 

Da das Deutsche Recht sehr umfangreich ist, kann es sich grade bei speziellen und komplizierten Sachverhalten anbieten auf die vertieften Kenntnisse eines Fachanwaltes für Erbrecht zurückzugreifen. In der Kanzlei Kühne Rechtsanwälte in Dresden berät Sie in allen Fragen des Erbrechts Frau Rechtsanwältin Kühne (Fachanwältin für Erbrecht).

 

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