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Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Familienrechts spezielle und sehr umfangreiche Kenntnisse hat.

Der Titel des Fachanwaltes für Familienrecht wird von der örtlichen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Umgangssprachlich bezeichnet man den Erwerb des Titels Fachanwalt bei Juristen auch als „drittes Staatsexamen“.

Voraussetzungen für die Verleihung sind, dass der Anwalt zum einen seine besonderen Kenntnisse durch den Nachweis von praktischen Fällen im Familienrecht und zum anderen durch eine erhebliche Anzahl von Fortbildungsstunden und einer Abschlussprüfung nachgewiesen hat.

Darüber hinaus können die Rechtsanwaltskammern nach Ermessen ein Prüfungsgespräch zur Klärung der erforderlichen besonderen Kenntnisse im Familienrecht fordern.

In Deutschland sind mit Stand 01.01.2011 8.701 Fachanwälte im Familienrecht in Deutschland zugelassen. Die Gesamtzahlt der zugelassenen Anwälte in Deutschland liegt 2012 bei knapp 160.000. 

Da das Deutsche Recht sehr umfangreich ist, kann es sich grade bei speziellen und komplizierten Sachverhalten anbieten auf die vertieften Kenntnisse eines Fachanwaltes für Familienrecht zurückzugreifen. In der Kanzlei Kühne - Rechtsanwälte in Dresden beraten Sie gerne in allen Fragen des Familienrechts unsere Fachwanwälte für Familienrecht Herr und Frau Kühne.

 

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