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Kühne Rechtsanwälte in Dresden
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Fachartikel

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Die Abrechnung in unserer Kanzlei erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das RVG unterscheidet dabei hinsichtlich der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren die nachfolgenden unterschiedlichen Verfahrensstadien:

1. Erstberatung / Beratung

Die Vorschrift des § 34 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt gegenüber einer Privatperson für die Erstberatung einen Betrag in Höhe von maximal 226,10 EUR inklusive Umsatzsteuer abrechnen kann.
Sind nach der Erstberatung weitere Besprechungstermine notwendig, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, für diese zusätzlichen Beratungsleistungen insgesamt einen Betrag von 297,50 EUR inklusive Umsatzsteuer zu verlangen.
Die Kanzlei Kühne-Rechtsanwälte veranschlagt für die Erstberatung in der Regel einen Pauschalbetrag von 225,00 EUR inklusive Umsatzsteuer. Es erfolgt keine Anrechnung auf weitere Tätigkeiten.

 

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